Konzept Besondere Wohnform (früher „Wohnheim“)

Porta e.V.
Am Kriegermal 3a, 42399 Wuppertal

1. Vorstellung

2. Größe und Ausstattung der Einrichtung

3. Zielgruppe

4. Zielsetzung

5. Arbeitsweise und Methoden

6. Beschäftigung und Tagesstruktur

7. Aufnahmekriterien und Aufnahmeverfahren

8. Qualität der Leistung

9. Personelle Ausstattung

10.Kooperation und Kontakte

11.Organisation und Struktur

 

1. Vorstellung

Porta e.V. betreibt seit 1990 ein Wohnheim, heute „Besondere Wohnform“, für psychisch beeinträchtigte und seelisch behinderte, erwachsene Personen, die eine langfristige Wohn- und Beschäftigungsmöglichkeit in einem geschützten Zusammenhang suchen und gewährt Hilfe zur Eingliederung auf der Grundlage des SGB IX, SGB XI, SGB VIII und WTG in Wuppertal Beyenburg.

Durch die starke Differenzierung der Wohnangebote, die Verortung im Stadtteil und die enge Kooperation mit dem „Ita Wegman Bildungszentrum“ ( Ausbildungsstätte für soziale Berufe) ist eine gute Einbindung der psychisch beeinträchtigten Menschen im Sozialraum gegeben.

Porta e.V. arbeitet seit Gründung im Wuppertaler gemeindepsychiatrischen Verbund, nimmt aktiv an der Gremienarbeit teil und ist Mitglied der AGPR.
Darüber hinaus ist Porta e.V. Mitglied im “Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband“ und im „Bundesverband für anthroposophisches Sozialwesen e.V.

2. Größe und Ausstattung der Einrichtung

Das Wohnangebot bietet Raum für 21 Personen, der auf zwei Wohngruppen, zwei Wohngemeinschaften und zwei Apartments verteilt ist, die alle in Wuppertal – Beyenburg liegen.
Eine Wohngruppe ist im alten „Beyenburger Bahnhof“ untergebracht, in dem auch das „Ita Wegman Bildungszentrum“ beheimatet ist. Eine Wohngruppe lebt im Hause „Porta Westfalica“, ca. drei Minuten Fußweg entfernt. Im selben Gebäude gibt es eine „Trainings-WG“ für zwei Personen, die eigenständiger sind und sich auf den nächsten Schritt in die Selbständigkeit vorbereiten.

Im „Hinterhäuschen“ der „Porta Westfalica“ gibt es eine weitere WG für zwei Personen, die in alltagspraktischen Dingen recht selbständig sind und intensivere Nähe, Schutz und Begleitung brauchen.
Im Gebäude „alter Bahnhof“ und im Gebäude „Porta Westfalica“ befinden sich zwei weitere Einzelapartments. Zusammen ist dies der Bereich „stationäres Einzelwohnen“. („AWG“ – eigenes Konzept, auf Anfrage erhältlich).

Beyenburger Bahnhof: Wohngruppe für 8 Menschen, 1 Apartment
Porta Westfalica : Wohngruppe für 7 Menschen, 2 WG’s für jeweils 2 Menschen, 1 Apartment

Alle Wohnangebote verfügen ausschließlich über Einzelzimmer, jeweils zwei Personen teilen sich ein Bad. Die Gebäude sind nicht barrierefrei.

Auf dem Gelände des „alten Bahnhofs“ gibt es einen arbeitstherapeutischen Bereich, der für alle Personen mit Unterstützungsbedarf zur Verfügung steht. Dort wird im Bereich Küche, Hauswirtschaft und Garten gearbeitet. Darüber hinaus gibt es einen beschäftigungstherapeutischen Bereich in separaten Räumen des Gebäudes „Porta Westfalica“, ein „Werkatelier“ und zusätzliche tagesstrukturierende Angebote im sportlichen und künstlerischen Bereich.

Wuppertal – Beyenburg ist ein idyllisch gelegener Vorort, der eigene Möglichkeiten der Grundversorgung hat (Post, Bank, Apotheke, Einzelhandel) sowie ein reges Vereinsleben und sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln an die Städte Wuppertal und Remscheid angeschlossen ist.

3. Zielgruppe

Unser Angebot richtet sich an erwachsene Personen, die auf Grund der psychischen Beeinträchtigung oder Behinderung vorübergehend oder auch auf Dauer umfassend Hilfe und Unterstützung benötigen. Das Aufnahmealter sollte etwa zwischen zwanzig und fünfundvierzig Jahren liegen. Es handelt sich insbesondere um Menschen mit folgenden Erkrankungen:

  • –  Psychotische Erkrankungen

  • –  Schwere Neurosen

  • –  Persönlichkeitsstörungen mit spezieller Symptomatik ( z.B. selbst verletzendes Verhalten, Essstörungen)

  • –  Traumatisierte Menschen

  • –  Psychische Störungen in Folge somatischer Erkrankungen

  • –  Neurotische Störungen mit Verhaltensproblemen infolge leichter hirnorganischer Störungen

    Schwer hirnorganisch gestörte und mehrfach behinderte Personen sowie Personen, bei denen eine Suchtproblematik im Vordergrund steht, sollen nicht betreut werden.

4. Zielsetzung

Unabhängig von Art und Schwere der Behinderung wollen wir die Person mit Unterstützungsbedarf bei einer weitestgehend selbständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung unterstützen. Die Teilhabe am sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben soll ermöglicht und gepflegt werden.
Auf der Basis einer tragfähigen therapeutischen Beziehung wird zunächst eine nachhaltige psychische Stabilisierung angestrebt. Darauf baut die Hilfe zur Selbsthilfe auf, vorhandene Fähigkeiten sollen erhalten und Ressourcen entwickelt werden.

Einige wichtige Ziele:

  • –  Verständnis oder Akzeptanz der eigenen Erkrankung oder Behinderung und Annahme der nötigen Hilfestellungen ( insbesondere fachärztliche Behandlung und Medikamenteneinnahme)

  • –  Der Aufbau einer stabilisierenden Tagesstruktur, einer geregelten Beschäftigungs- oder Arbeitssituation

  • –  Kompetenz für Krisen- und Konfliktbewältigung

  • –  Erkennen und Wahrnehmen eigener Rechte

  • –  Möglichst eigenständiger Umgang mit Finanzen/ Kontoführung

  • –  Aufbau und Pflege sozialer und kultureller Kontakte, Teilhabe an

    gemeindepsychiatrischen, kulturellen und sportlichen Angeboten

  • –  Die Entwicklung einer sinnerfüllten Lebensperspektive

    Mindestens soll einer Verschlimmerung der bestehenden Beeinträchtigung und deren Folgen entgegengewirkt werden.

 

Langfristig betrachtet, geht es um die Vorbereitung auf ein Leben mit mehr Selbständigkeit und Unabhängigkeit in weniger intensiven Betreuungsformen.

5. Arbeitsweise und Methoden

Grundlage der therapeutischen Arbeit ist der verbindliche und regelmäßige Kontakt der Person mit Unterstützungsbedarf zu den therapeutischen Bezugspersonen. Die Mitarbeiter*innen arbeiten nach dem ganzheitlichen Ansatz der anthroposophischen Menschenkunde, wodurch die Gestaltung des Gemeinschaftslebens auf besondere Art geprägt wird (z.B. Jahresfeste, kreative und kulturelle Angebote, Tages- und Wochenablauf). Dabei ist die „Begegnung auf Augenhöhe“, geprägt durch Achtung und Respekt vor der anderen Person, besonders wichtig.

Unsere Hilfen im einzelnen:

  • –  Strukturierter Tagesablauf , z.B. gemeinsame Mahlzeiten, Hilfe bei der Essenszubereitung

  • –  Anleitung zur Erledigung der Hausarbeiten, selbständige kleine Einkäufe

  • –  Motivation und Unterstützung bei der Wahrnehmung verantwortlicher Aufgaben innerhalb der Gruppe zum Erhalt und zur Erprobung eigener

    Fähigkeiten.

  • –  Anleitung zur Pflege des Körpers, der Wäsche und des Zimmers, ggf.

    Assistenz

  • –  Einzel- und Gruppengespräche zur Unterstützung und Klärung persönlicher

    Anliegen

  • –  Unterstützung zur Wahrnehmung der eigenen Rechte bei der materiellen

    Absicherung und in Behördenangelegenheiten

  • –  Im Rahmen der medizinischen Betreuung auf die Medikamenteneinnahme

    achten und Gewährleistung der regelmäßigen fachärztlichen Betreuung

  • –  Begleitung in Krisensituationen in Zusammenarbeit mit Fachärzten und

    Kliniken

  • –  Therapeutisch – künstlerische Angebote und angewandte Therapien

  • –  Unterstützung bei der Wahrnehmung therapeutisch ergänzender Maßnahmen

    außerhalb der Einrichtung, z.B. Beratungsstellen, Krankengymnastik,

    Ergotherapie, Psychotherapie ..

  • –  Wöchentlicher Haustreff (Themen und Fragen des Zusammenlebens werden

    besprochen)

  • –  Gemeinsam gestaltete Jahresfeste: Ostern, Johanni, Michaeli, Weihnachten

  • –  Teilnahme am AT/BT-Bereich mit individuell gestalteter Beschäftigungs-

    situation oder Begleitung einer anderen Beschäftigungssituation außerhalb

    der Einrichtung

  • –  Kontakt zu/Beratung von Angehörigen

  • –  Kooperationskontakte zu rechtlichen Betreuern

  • –  Suchtprophylaxe

  • –  Information und Unterstützung in Bezug auf Wahrnehmung von

    Freizeitangeboten in der Gemeinde und bei Porta e.V.

  • –  Dokumentation, Schriftverkehr, gemeinsame Erstellung des Hilfeplans

  • –  Rufbereitschaft

  • –  Nachtbereitschaft in der Wohngruppe „Bahnhof“ ( für Menschen mit schweren Angststörungen oder erhöhtem Unterstützungsbedarf) – auch zuständig für Bedarfsfälle in der Gruppe Porta Westfalica

  • –  Im Bedarfsfall auch Übernachtung einer Fachkraft in der Wohngruppe Porta Westfalica

    Die Planung und Durchführung der therapeutischen Arbeit und der Zusammenarbeit findet in folgenden regelmäßigen Konferenzen statt :

    Therapeutische Konferenz Organisatorische Konferenz Supervision
    Freie konzeptionelle Konferenz Qualitätszirkel

    Die Personen mit Unterstützungsbedarf organisieren sich in folgenden Gremien : Konferenz/ Beirat der Bewohner*innen

    Haustreff Gesamtkonferenz

6. Beschäftigung und Tagesstruktur Intern:

Auf dem Gelände „Bahnhof“ gibt es einen arbeitstherapeutischen Bereich, der Beschäftigungsmöglichkeiten für zwölf bis vierzehn Personen bietet. Die Arbeitsfelder sind Küche und Kantine, eine kleine Wäscherei und der Garten mit Hausmeisterei. Für die Gartengruppe gibt es auch ein Werkatelier am Gebäude Porta Westfalica, in dem Holzarbeiten oder andere kreative Arbeiten, vor allem bei schlechter Witterung, stattfinden können.

Am „alten Bahnhof“ besteht eine Kooperation mit dem „Ita Wegman Bildungszentrum“. Für die Seminaristen, Lehrer und Personen mit Unterstützungsbedarf wird gekocht, der Kantinenbetrieb unterhalten, die Außenanlagen gepflegt, Wäsche gewaschen usw.

Der Bereich ist für Personen gedacht, die dem Arbeitsalltag der WfbM noch nicht oder nicht mehr gewachsen sind, die in Krisensituationen sind oder die eine andere Arbeitsatmosphäre oder andere Betätigungsfelder suchen als sie von der WfbM angeboten werden.

Da der Arbeitsbereich auf dem „Bahnhofsgelände“ angesiedelt ist, können individuelle Beschäftigungssituationen gestaltet werden, die der jeweiligen Person und ihrer psychischen Befindlichkeit angemessen sind.

Die Einbettung in den Alltag der Bildungsstätte schafft vielfältige Begegnungsmöglichkeiten und ein großes „Stück Normalität“ und Teilhabe. Angeleitet werden die Personen mit Unterstützungsbedarf von zwei Mitarbeiter*innen, einer Hauswirtschafterin und einem Gärtner ( plus Aushilfskräfte). Zusätzlich besteht ein beschäftigungstherapeutischer Bereich im Gebäude „Porta Westfalica“. Hier können ca. sechs Personen, die eine besonders individuelle Betreuung in geschützter Atmosphäre benötigen, einer Beschäftigung nachgehen. Schwerpunkte sind dabei kunsthandwerkliche und hauswirtschaftliche Tätigkeiten.

Extern:

In Wuppertal gibt es die Möglichkeit, in der WfbM „Proviel“ zu arbeiten (auch im Zuverdienst), in Remscheid in der WfbM „Lesota“ ( Lebenshilfe). Ansonsten gibt es Integrationsfirmen und verschiedene Reha-Maßnahmen, die individuell genutzt werden können.

7. Aufnahmekriterien und Aufnahmeverfahren

Voraussetzung für die Aufnahme in unser Wohnheim ist die fachärztliche Feststellung einer bestehenden oder drohenden psychischen Behinderung (Zielgruppe), die Klärung der Kostenübernahme und die Bereitschaft, sich auf eine verbindliche therapeutische Beziehung im Rahmen der beschriebenen Zielsetzung einzulassen und verbindliche Absprachen zu treffen.

Das Aufnahmeverfahren:
Der erste Kontakt findet im Rahmen eines unverbindlichen Informationsgespräches statt.
Bei weiterem Interesse von Seiten der Hilfe suchenden Person erfolgt eine schriftliche Bewerbung mit einigen biographischen und krankheitsbezogenen Daten und Wünschen für die Zukunft.
Eine fremdanamnestische Erhebung ( durch Ärzte, Angehörige, rechtliche Betreuer) als ergänzende Information ist sinnvoll.
Es findet ein ca. zehntägiges Probewohnen statt.
Im nächsten Schritt wird der individuelle Hilfeplan gemeinsam erarbeitet-ggf. mit der abgebenden Einrichtung oder Klinik.
Die Notwendigkeit einer Betreuung in der „Besonderen Wohnform“ muss durch eine fachärztliche Stellungnahme nachgewiesen werden.
Der festgestellte Hilfebedarf wird dem Kostenträger vorgestellt und unter größtmöglicher Einbeziehung des Hilfesuchenden besprochen.
Der Kostenträger bewilligt den festgestellten Hilfebedarf.
Eine spätere Veränderung oder Erhöhung des Hilfebedarfs ist im Einzelfall mitzuteilen, fachlich zu begründen und muss erneut vom Kostenträger bestätigt werden.
Bei Beendigung der Betreuung sind ggf. die Erarbeitung der weiteren Hilfemöglichkeiten und ein schriftlicher Abschlussbericht erforderlich.

8. Qualität der Leistung

Vor dem Einzug in die besondere Wohnform erhält die Person mit Unterstützungsbedarf eine „vorvertragliche Information“. In dieser sind in verständlicher Sprache die wichtigsten Informationen für die spätere Betreuung dargestellt.

Zu Beginn der Betreuung wird zwischen der Person mit Unterstützungsbedarf und Porta e.V. ein rechtsverbindlicher Betreuungsvertrag abgeschlossen.
Er beinhaltet Vereinbarungen in Bezug auf Inhalt und Umfang der Betreuung, der Ausstattung und der Finanzierung.

Die Kontinuität in der Betreuung wird gewährleistet. Sie erfolgt im Bezugspersonensystem. Eine Vertretung ist sichergestellt.
Die individuelle Betreuungsleistung wird durch Gruppenangebote ergänzt .
Die Betreuung erfolgt auf der Grundlage der vereinbarten Hilfeplanung, die regelmäßig überprüft, fortgeschrieben und dokumentiert wird.
Übergabe und Dienstbesprechungen, Team – und Fallsupervision werden regelmäßig durchgeführt.
Es besteht ein internes und externes Fortbildungsangebot.
Porta e.V. führt eine kontinuierliche Qualitätssicherung und –entwicklung nach dem „GAB Verfahren“ durch. Darüber hinaus besteht die Bereitschaft, sich den im Verbund in Wuppertal erarbeiteten Qualitätsstandards anzuschließen.
Die Konzeption wird fortgeschrieben.
Angehörige und andere Bezugspersonen werden – mit Zustimmung der Person mit Unterstützungsbedarf- in die Betreuung einbezogen, wenn es fachlich begründet ist. Der Hilfeprozess soll so ausgerichtet sein, dass die Person mit Unterstützungsbedarf nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ ihr soziales Netz entwickeln und ihre Eigenkompetenz stärken kann.

Es besteht ein Beschwerdekonzept ( Anhang zum Betreuungsvertrag). Auf Beschwerden wird unverzüglich reagiert. Ist kein Einvernehmen zu erzielen, wird der Sozialhilfeträger informiert. Porta e.V. ist grundsätzlich bereit, eine Beschwerdestelle für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen mit zu tragen und sich der Vermittlung einer Schiedsstelle anzuschließen.
Zum Ende des im Hilfeplanverfahren festgelegten Bewilligungszeitraumes erfolgt eine Berichterstattung an den Sozialhilfeträger, in dem Ziele, Methoden und Durchführung dargestellt werden, die Zielerreichung bewertet wird und neue Ziele/Anschlussziele formuliert werden.

9. Personelle Ausstattung

Porta e.V. beschäftigt ein multiprofessionelles Team mit folgenden Qualifikationen:

– Heilerziehungspfleger*in – Diplom Sozialarbeiterin – Pädagogin B.A.
– Diplompädagogin

– Erzieherin mit sozialpsych.Zusatzqualifikation – Kunsttherapeutin
– Sozialtherapeut*in
– Psychiatriekrankenpfleger

– ex. Hauswirtschafterin
– Landschaftsgärtner und gFAB – Hauswirtschaftshelferin

Einige Mitarbeiter*innen haben zusätzliche Aus- oder Weiterbildungen in speziellen therapeutischen Fachrichtungen . Kenntnisse in der personenzentrierten Hilfeplanung sind durch mehrjährigen Umgang und Schulungen vorhanden.

Für 21 Bewohner*innen steht z.Zt. folgendes Personal zur Verfügung: Betreuungspersonal ( incl. AT/BT) : 11,6 Stellen
Leitung und Verwaltung : 1,45 Stellen
Sonstiges Personal: 3 Stellen

Honorarkräfte und Supervision

10.Kooperationen und Kontakte

Es gibt regelmäßige Arbeitskontakte zu:

– der psychiatrischen Klinik Stiftung Tannenhof
– den Gremien des Gemeindepsychiatrischen Verbundes der Stadt Wuppertal
– den Facheinrichtungen in Wuppertal und Remscheid
– zu verschiedenen niedergelassenen Ärzt*innen und Therapeut*innen
– der Suchtberatung
– örtlichen Vereinen
– Angehörigengruppen
– städtischen Behörden
– rechtlichen Betreuer*innen
– dem Facharbeitskreis Sozialpsychiatrie NRW im Paritätischen Wohlfahrtsverband – dem Fachbereich Sozialpsychiatrie im Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen e.V.

11.Organisation und Struktur

Die Einrichtung ist ein eingetragener Verein mit folgenden Arbeits- und Entscheidungsgremien :

  • –  Vorstand gemäß BGB

  • –  Erweiterter Vorstand

  • –  Geschäftsführung

  • –  Heimleitung

  • –  Mitarbeiter*innenkonferenz

  • –  Mitgliederversammlung

  • –  Konferenz der Bewohner*innen

  • –  Beirat

 Stand: Dezember 2021

Die Organe wirken folgendermaßen miteinander und mit dem Umkreis :