Konzept ABW
Porta e.V.
Am Kriegermal 3a, 42399 Wuppertal
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Art der Leistung
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Zielgruppe
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Zielsetzung
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Arbeitsweise und Methoden
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Unsere Hilfen im Einzelnen
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Aufnahmekriterien und Aufnahmeverfahren
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Das Aufnahmeverfahren
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Qualität der Leistung
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Personelle Ausstattung
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Kooperation und Kontakte
1. Art der Leistung
Das Ambulant Betreute Wohnen (im folgenden ABW) ist eine intensive, individuelle Begleitung und Unterstützung im Rahmen der Eingliederungshilfe auf der Grundlage des SGB IX. Das ABW ermöglicht Leistungsberechtigten (im folgendem LB), mit einer dauerhaft wesentlichen psychische Erkrankung, weitestgehend selbstbestimmt in ihrem eigenen Wohnraum zu leben.
Das Unterstützungsangebot ist immer orientiert an den Fähigkeiten, Ressourcen und Bedürfnissen des LB mit Unterstützungsbedarf und findet in der Regel im persönlichen häuslichen Umfeld statt.
2. Zielgruppe
Unser Angebot richtet sich an erwachsene Menschen ab dem 18. Lebensjahr, die auf Grund ihrer psychischen Erkrankung vorübergehend, oder bei Bedarf dauerhaft, Begleitung, Anleitung und allgemein Hilfe, benötigen, um ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Wohnraum aufrecht erhalten zu können.
3. Zielsetzung
Unabhängig von Art und Schwere der Behinderung wollen wir den LB mit Unterstützungsbedarf bei einer weitestgehend selbständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung unterstützen. Die Teilhabe am sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben soll ermöglicht und gepflegt werden. Auf der Basis einer tragfähigen therapeutischen Beziehung soll eine Hilfe zur Selbsthilfe aufgebaut, vorhandene Fähigkeiten erhalten und Ressourcen (weiter) entwickelt werden. Der selbstständige Alltag, grundsätzlich, nach einem Klinikaufenthalt, nach einem Umzug aus einer alternativen Wohnform soll durch individuell angepasste Assistenz, aufrechterhalten und/ oder erreicht werden.
Einige wichtige Ziele
– | Selbstständige Lebensführung im eigenen Haushalt |
– | Aufbau einer stabilisierenden Tagesstruktur, einer geregelten Beschäftigungs-oder Arbeitssituation |
– | Krankheitseinsicht und Annahme der nötigen Hilfestellungen, z.B. Facharztanbindung, Installation eines individuell angepassten Helfersystems |
– | Kompetenz für Krisen- und Konfliktbewältigung |
– | Eigenständiger Umgang mit den vorhandenen finanziellen Ressourcen und Festigung |
– | Aufbau und Pflege sozialer und kultureller Kontakte, Teilhabe an gemeindepsychiatrischen, kulturellen und sportlichen Angeboten |
– | Entwicklung einer sinnerfüllten Lebensperspektive |
| – | Einer Verschlimmerung der bestehenden Beeinträchtigungen und deren Folgen soll entgegengewirkt werden |
4. Arbeitsweise und Methoden
Grundlage der therapeutischen Arbeit ist der verbindliche Kontakt des LB mit Unterstützungsbedarf mit der begleitenden Bezugsbetreuung. Dabei ist uns die „Begegnung auf Augenhöhe“, geprägt durch Achtung und Respekt vor der anderen Person, besonders wichtig.
5. Unsere Hilfen im Einzelnen
– | Beschaffung und/ oder Erhalt einer Wohnung |
– | Förderung zur Selbstständigen Lebensführung im eigenen Haushalt |
– | Anleitung und Begleitung zum selbstständigen Umgang mit den vorhandenen finanziellen Ressourcen und vollumfängliche Festigung |
– | Anleitung, Begleitung und Unterstützung bei der Aufnahme, Durchführung und |
– | Aufrechterhaltung einer geregelten Beschäftigungs- oder Arbeitssituation, u.a. Bereitstellung eines niederschwelligen arbeitstherapeutischen Angebots (LT24) |
– | Unterstützung bei Aufrechterhaltung oder Rückkehr in einer Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt |
– | Unterstützung, Motivation und Anleitung bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und an wesentlichen Lebensbereichen wie |
– | Wohnen, Gesundheit, Bildung, Gemeinschaft und Arbeit |
– | Unterstützung zur Wahrnehmung der eigenen Rechte bei der materiellen Absicherung und in Behördenangelegenheiten |
| – | Begleitung des Menschen mit Unterstützungsbedarf außerhalb der Wohnung |
| – | Unterstützung und Anleitung bei der Herstellung von Kontakten und Terminen |
| – | Motivation, Anleitung und Förderung bei der Wahrnehmung therapeutisch ergänzender Maßnahmen, z.B. Beratungsstellen, Therapeuten, Ergotherapie und Krankengymnastik |
| – | Anleitung, Beratung und Begleitung im Umgang mit Ämtern und anderen Einrichtungen, sowie anfallendem Schriftverkehr |
| – | Kooperationskontakte zu rechtlichen Betreuer*innen |
| – | Anleitung und Unterstützung bei der Entwicklung von Strategien zur Verhinderung von selbstschädigendem Verhalten |
| – | Suchtprophylaxe und Begleitung bei Kooperation mit der Suchtberatung |
| – | Rufbereitschaft an Wochenenden und Feiertagen |
| – | Dokumentation, Schriftverkehr |
Der Bedarf des LB wird gemeinsam bei der Erstellung des BEI_NRW festgestellt und festgehalten.
Konkret wird die Hilfestellung durch den Leistungsanbieter (in folgendem LA) durch
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Persönlichen Kontakt face to face oder ear to ear |
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Begleitung |
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Motivation |
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Anleitung |
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Mithilfe |
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Gemeinsames Einüben |
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Reflexion |
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Entlastungsgespräche |
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Kooperation mit dem Helfersystem |
erbracht.
6. Aufnahmekriterien und Aufnahmeverfahren
Voraussetzung für die Aufnahme in unser ABW ist die Fähigkeit und die Bereitschaft, sich auf eine verbindliche therapeutische Beziehung im Rahmen der beschriebenen Zielsetzung einzulassen und verbindliche Absprachen zu treffen, sowie Krankheitseinsicht.
7. Das Aufnahmeverfahren
Der erste Kontakt findet im Rahmen eines unverbindlichen Informationsgespräches statt. Bei weiterem Interesse von Seiten des Menschen mit Unterstützungsbedarf wird ein ausführliches Gespräch terminiert, in dem biographische und krankheitsbezogenen Daten, sowie eine erste Zielformulierung erfasst wird. Eine fremdanamnestische Erhebung (durch Ärzte, Angehörige, rechtliche Betreuer) als ergänzende Information ist sinnvoll und wünschenswert. Im nächsten Schritt wird der BEI_NRW gemeinsam erarbeitet, in den Bereichen Wohnen, Arbeit, interpersonelle Interaktion, Freizeit und Weiteres. (Anpassung des Verfahrens bei Einführung des BEI_NRW 2) Die Notwendigkeit für die Anbindung an das ABW muss durch ein ärztliches Attest „Fachärztliche Stellungnahme“ nachgewiesen werden. Der festgestellte Hilfebedarf wird dem Kostenträger vorgestellt und unter größtmöglicher Einbeziehung des Hilfesuchenden besprochen. Der Kostenträger bewilligt den festgestellten Hilfebedarf. Eine spätere Anpassung des Hilfebedarfs ist im Einzelfall mitzuteilen, fachlich zu begründen und muss erneut vom Kostenträger bestätigt werden.
Bei Beendigung der Betreuung sind ggf. die Erarbeitung der weiteren Hilfemöglichkeiten und ein schriftlicher Abschlussbericht erforderlich.
8. Qualität der Leistung
Zu Beginn der ambulanten Betreuung wird zwischen dem Menschen mit Unterstützungsbedarf und Porta e.V. ein rechtsverbindlicher Betreuungsvertrag abgeschlossen.
Er beinhaltet Vereinbarungen in Bezug auf Inhalt und Umfang, ggf. auf Finanzierung. Die Kontinuität in der Betreuung wird gewährleistet. Sie erfolgt im Bezugspersonensystem. Eine Vertretung ist sichergestellt.
Die individuelle Betreuungsleistung kann durch Gruppenangebote ergänzt werden. Die Betreuung findet primär in Form aufsuchender Hilfe statt und orientiert sich zeitlich am Bedarf des Menschen mit Unterstützungsbedarf (in Absprache auch abends oder am WE).
Grundlage ist die individuelle Hilfe- und Betreuungsplanung (BEI_NRW) analog der Zielsetzung und Arbeitsweise des ABW.
Übergabe und Dienstbesprechungen, Team – und Fallsupervision werden regelmäßig durchgeführt. Es besteht ein internes und externes Fortbildungsangebot. Porta e.V. führt eine kontinuierliche Qualitätssicherung und –entwicklung nach dem „GAB Verfahren“ durch. Darüber hinaus besteht die Bereitschaft sich den, im Verbund in Wuppertal erarbeiteten Qualitätsstandards, anzuschließen. Es besteht ein Büro mit Besprechungsraum im Einzugsgebiet Wuppertal (Wuppertal-Beyenburg).
Die Krisenintervention ist im Rahmen der örtlichen Gesamthilfestruktur sichergestellt. Im Jahresbericht an den Sozialhilfeträger ist eine Aufstellung aller Mitarbeiter*innen mit Qualifikation, Anstellungsverhältnis und Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen enthalten. Die Hilfeleistung erfolgt bedarfsgesteuert.
Die Betreuung erfolgt auf der Grundlage der vereinbarten Hilfeplanung, die regelmäßig überprüft, fortgeschrieben und dokumentiert wird.
Die direkten Betreuungsleistungen werden zeitnah quittiert.
Die Konzeption wird fortgeschrieben.
Angehörige und andere Bezugspersonen werden – mit Zustimmung des Menschen mit Unterstützungsbedarf – in die Betreuung einbezogen, wenn es fachlich begründet ist.
Der Hilfeprozess soll so ausgerichtet sein, dass der LB mit Unterstützungsbedarf nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ sein/ihr soziales Netz weiterentwickeln und seine/ihre Eigenkompetenz stärken kann.
Auf Beschwerden wird unverzüglich reagiert. Ist kein Einvernehmen zu erzielen, wird der Sozialhilfeträger informiert.
Porta e.V. ist grundsätzlich bereit, eine Beschwerdestelle für Menschen mit psychischen Erkrankungen mit zu tragen und sich der Vermittlung einer Schiedsstelle anzuschließen.
Im Jahresbericht wird die Summe der Betreuungsaktivitäten, Qualitätssicherungsmaßnahmen, die wesentlichen Entwicklungen und Problembereiche der Betreuungsarbeit und die Kooperation mit anderen Diensten dargestellt.
Grundlage sind immer die im BEI_NRW vereinbarten Ziele. Zum Ende des festgelegten Bewilligungszeitraumes erfolgt eine Berichterstattung an den Sozialhilfeträger, in dem Ziele, Methoden und Durchführung dargestellt, die Zielerreichung bewertet wird und neue Ziele, Erhaltungsziele und Veränderungsziele formuliert werden.
9. Personelle Ausstattung
Das ABW Porta e.V. beschäftigt ein multiprofessionelles Team mit folgenden Qualifikationen:
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Heilerziehungspfleger*in |
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Erzieher*in mit sozialth. Zusatzqualifikation |
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Erzieher*in |
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Traumapädagogin |
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Dipl. Sozialarbeiter*in |
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exam. Krankenschwester |
Alle Mitarbeiter*innen verfügen über eine mehrjährige Berufspraxis in der Arbeit mit psychisch erkrankten Menschen.
Kenntnisse in der personenzentrierten Hilfeplanung sind durch mehrjährigen Umgang und Schulungen vorhanden.
10. Kooperationen und Kontakte
Es gibt regelmäßige Arbeitskontakte zu
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der psychiatrischen Klinik Stiftung Tannenhof |
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den Gremien des Gemeindepsychiatrischen Verbundes der Stadt Wuppertal |
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den Facheinrichtungen in Wuppertal, Remscheid, Velbert |
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zu verschiedenen niedergelassenen Ärzt*innen und Therapeut*innen |
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der Suchtberatung |
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der Schuldnerberatung |
| – | örtlichen Vereinen |
| – | Kriseninterventionsdiensten |
| – | Angehörigen der LB |
| – | Städtischen Behörden |
| – | rechtlichen Betreuer*innen |
| – | dem Facharbeitskreis Sozialpsychiatrie NRW im DPWV |
| – | dem Fachbereich Sozialpsychiatrie im Verband für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und Soziale Arbeit |
Wuppertal, 2026